In den letzten Jahren ist ein brisantes Thema verstärkt in de Fokus der Öffentlichkeit geraten: personalisierte Tickets. Veranstalter von Events sind dazu übergegangen, die Namen der Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, auf die Tickets zu drucken. Einlass ins Stadion erhalte dann nur die Person, deren Name aufgedruckt ist.
Im Fußball wird dies insbesondere bei großen Turnieren so gehandhabt, also bei den Weltmeisterschaften, z.T. auch bei den Europameisterschaften. Die UEFA setzt ebenfalls auf personalisierte Tickets bei den Endspielen von Champions League und Europa League.
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Unsicherheit für Käufer
Für den Käufer der Tickets bedeutet diese Vorgehensweise eine erhebliche Unsicherheit. Was ist, wenn man ein Spiel einmal nicht besuchen kann? Wenn man seine Karte an einen Bekannten weitergibt, wird dieser dann etwa am Eingang abgewiesen?
Durch Aussagen im Vorfeld der Veranstaltungen wollen die Veranstalter häufig genau dies suggerieren. So wird nicht selten über die Presse mitgeteilt, dass man die Ausweise der Ticketinhaber am Stadioneingang prüfen werde und die Besucher abweisen werde, wenn der Name nicht mit dem aufgedruckten Namen übereinstimmt.
Umso ärgerlicher ist dies, da oft noch nicht einmal die Möglichkeit gegeben wird, den Namen nachträglich ändern zu lassen. Soll man seine teure Eintrittskarte wirklich verfallen lassen, wenn man kurzfristig krank geworden ist?
Eindämmung des „Schwarzmarktes“
Ziel dieser Maßnahme ist es, den ungehinderten Handel mit den Tickets einzudämmen. Wenn Spiele schnell ausverkauft sind und von vielen Menschen gesehen werden wollen, ist es sehr oft möglich, die Karten später zu einem höheren Preis weiter zu verkaufen. Von den Veranstaltern wird dies als „Schwarzmarkt“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch streng genommen nicht korrekt, da der Weiterverkauf von Tickets gesetzlich gerade nicht verboten ist.
Durch die Ausstellung von personalisierten Eintrittskarten lässt sich der Weiterverkauf jedoch zumindest erschweren. Viele Menschen lassen sich von den Aussagen, dass Besucher an den Eingängen abgewiesen werden, abschrecken, und verzichten auf einen Weiterverkauf.
Rechtliche Situation
Der BGH hat in einer Entscheidung im Jahre 2008 klar gestellt, dass der private Weiterverkauf von „gewöhnlichen“ Fußballtickets rechtmäßig ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn Tickets personalisiert wurden. Dann kann die Veräußerung der Tickets tatsächlich untersagt werden.
Von einem rein juristischen Standpunkt betrachtet ist das Weiterveräußerungsverbot von personalisierten Eintrittskarten also durchaus wirksam. Oft haben die Veranstalter in ihren Geschäftsbedingungen für Verstöße gegen dieses Verbot empfindliche Strafen festgesetzt. Ob auch diese Strafen, insbesondere gegenüber privaten Verbrauchern, rechtmäßig sind, ist derzeit nicht geklärt.
Handhabung am Stadioneingang
Bei Fußballspielen sind derzeit (Stand: 2014) keine Fälle bekannt, bei denen Besucher mit einer personalisierten Eintrittskarte tatsächlich abgewiesen wurden. Im Normalfall werden Ausweise beim Einlass auch gar nicht erst kontrolliert. Dies gilt sowohl für Fußball Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und sonstige UEFA-Wettbewerbe (Champions League, Europa League).
Tatsächlich dient die Personalisierung nur zur Abschreckung vom Weiterverkauf. In der Regel brauchen Sie keine Sorge zu haben, wenn Ihr Name nicht auf einer personalisierten Karte drauf steht, Sie werden auch damit in das Stadion gelangen.
Anders kann das bei Fußballspielen in Italien sein. Dort ist die Personalisierung und deren Durchsetzung per Gesetz festgelegt. Wenn Sie also Tickets für Spiele in Italien kaufen sollten Sie darauf achten, dass der aufgedruckte Name tatsächlich mit dem des Besuchers übereinstimmt.
Personalisierte Tickets in der Bundesliga
In der deutschen Fußball-Bundesliga werden stand heute (2014) keine namentlich personalisierten Eintrittskarten eingesetzt. Bei manchen Vereinen wird der Name des Bestellers auf die Karten aufgedruckt, teilweise sogar die Adresse. Das ist jedoch nicht als Personalisierung anzusehen, der Name wird dabei auch auf alle Tickets aufgedruckt, wenn mehrere bestellt werden. Eine Personalisierung ist nur dann gegeben, wenn Sie beim Bestellvorgang ausdrücklich dazu aufgefordert werden, die Daten des Besuchers anzugeben.
Manche Vereine verwenden jedoch ein anderes Verfahren: auf dem tatsächlichen physischen Ticket gibt es ein Feld, auf dem der Besucher selbst seinen Namen eintragen soll. Eine Weitergabe ist damit natürlich problemlos möglich, indem der tatsächliche Besucher schlussendlich seinen Namen einträgt. Auch hierbei wurden in der Vergangenheit die Namen nicht kontrolliert.
Ein auf diese Weise ausgestelltes Ticket gilt jedoch als personalisiertes Ticket. Die Vereine greifen zu diesem Mittel, da bei personalisierten Tickets wie zuvor gewähnt in juristischer Hinsicht der Weiterverkauf untersagt werden kann. Indem der Besucher den Namen selbst eintragen kann, kommt es jedoch zu keiner unmittelbaren Einschränkung für ihn. Sollte es jedoch zu einem Gerichtsverfahren wegen des Weiterverkaufes kommen, hat der Verein dank diesem Kniff bessere Karten, als wenn er ganz gewöhnliche Tickets verkauft hätte.